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1. Anwendung:
(1) Alle unsere Leistungen unterliegen
vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich
durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder
ergänzt worden sind.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IP CCTV
GmbH (nachfolgend IP CCTV) gelten als anerkannt, wenn der
Vertragspartner nach Kenntnis und/oder
Empfang der Verkaufs- und Lieferbedingungen Aufträge
an IP CCTV erteilt oder Lieferungen der IP CCTV entgegennimmt.
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers, die IP CCTV
nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen
wurde.
(4) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der
Rechtsgeschäfte mit dem Käufer
selbst ausschliesslich nach schweizerischem Recht.
(5) Alle technischen Daten im Rahmen der
Verkaufsabwicklung und der von uns geführten Verkaufsstatistik
unterliegen der Datenverarbeitung.
2. Auftragserteilung:
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote sind unverbindlich, und verpfl
ichten uns nicht zu einer Lieferung.
Unsere Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden
Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen
Schriftstücken befi nden, auf jeden
Fall vor.
3. Preise:
Unsere Listenpreise verstehen sich in CHF inklusive
MwSt. Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise,
unabhängig von Preissteigerungen- bzw.
senkungen in der Zeit zwischen Auftragserteilung und
Rechnungstellung.
4. Zahlungsbedingungen:
(1) Zahlungen sind innert 30 Tagen nach
Rechnungsdatum, rein netto ohne jeden Abzug zu leisten, auch wenn
Teilleistungen fakturiert werden. Verzug tritt bei
Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls 30 Tage nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung. Bei Überschreitung
des Zahlungszieles ist der Kaufpreis - sofern nicht
ein höherer Verzugszins nachgewiesen wird - mit 8 % über den
Basiszinssatz zu verzinsen. Stundungsabreden
werden im Verzugsfall hinfällig. Ferner ist IP CCTV
berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und
alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit einer Ankündigungsfrist vom einer Woche fällig
zu stellen.
(2) An uns gerichtete Forderungen des Kunden können
nicht mit unseren Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises für die
bestellten Produkte verrechnet
werden.
5. Lieferung:
(1) Der Versand erfolgt ab einem Fakturabetrag ***
von CHF 500.- per DHL
Swisspack auf Gefahr des Bestellers, innerhalb der Schweiz frei
Haus, sofern die
Lieferung an nur eine Lieferadresse gerichtet ist.
Für Express- / Post- oder andere Kuriersendungen wird der
entsprechende Zuschlag nach Aufwand verrechnet.
Für Bestellungen unter CHF 500.- werden CHF 12.-
Verpackungs- und Versandpauschale in Rechnung gestellt.
*** Bei
Lieferung von Installationskabel, erfolgt die Verrechnung von
Versandkosten, unabhängig vom Fakturabetrag, nach Aufwand.
(2) Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher
Vereinbarungen sind die Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine
unverbindlich und stehen unter dem
Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen
Belieferung von IP CCTV durch den Vorlieferanten. Findet eine
Selbstbelieferung nicht statt, besitzt IP CCTV ein
Rücktrittsrecht. Von der ausbleibenden
Selbstbelieferung wird IP CCTV den Käufer unverzüglich unterrichten
und einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich
erstatten.
(3) Bei Versand der Waren steht IP CCTV die Wahl des
Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei. Die
Gefahr des zufälligen Unterganges
oder der Verschlechterung geht mit Auslieferung an
den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des
Auslieferungslagers von IP CCTV über.
Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der
Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Mängelrügen / Eigentumsvorbehalt, :
(1) Der Besteller hat die Lieferung sofort zu prüfen
und uns Beanstandungen betreffend Menge, Ausführung und Mängel der
Lieferung innert 8 Tagen nach Warenerhalt
schriftlich zu melden, andernfalls gilt die
Lieferung als akzeptiert.
(2) IP CCTV behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt
für sämtliche, auch künftige und bedingte
Forderungen sowie Nebenforderungen (Zinsen, Wechsel- und
Finanzierungskosten usw.) aus der Geschäftsverbindung
zwischen Käufer und IP CCTV. Der Eigentumsvorbehalt
bezieht sich auch auf Forderungen aus früheren Lieferungen und
unabhängig, ob vom Käufer Einzellieferungen
bezahlt wurden.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsgangs zu veräussern. Eine
Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder anderweitige Überlassung der
Vorbehaltsware an Dritte sowie eine Veränderung, Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung von IP CCTV zulässig.
(4) Im Falle der Weiterveräusserung von
Vorbehaltsware tritt der Käufer alle sich hieraus ergebenden
Ansprüche, einschliesslich etwaiger Ersatzansprüche wegen
Verlustes oder Beschädigung bereits jetzt in voller
Höhe an IP CCTV ab. IP CCTV nimmt diese Abtretung an.
(5) Der Käufer ist zur Einziehung der an IP CCTV
abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt,
soweit er IP CCTV gegenüber seine
Vertragspflichten erfüllt und sich insbesondere
nicht im Verzug befi ndet. Die Einziehungsberechtigung kann von IP
CCTV widerrufen werden, wenn sich die Vermögensverhältnisse
beim Käufer wesentlich verschlechtern oder die
Rechte von IP CCTV, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger,
gefährdet werden. In
diesem Fall ist IP CCTV berechtigt, die Abnehmer von
der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Zur Abtretung der Forderung und dem
Forderungsverkauf ist der Käufer nicht berechtigt.
(6) Unabhängig vom Widerruf der
Einziehungsberechtigung ist der Käufer auf Verlangen von IP CCTV
jederzeit verpflichtet, unverzüglich eine genaue Aufstellung
auszuhändigen, aus der sich Name und Anschrift der
Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, die erzielten
Verkaufserlöse sowie deren Bezahlung
ergeben.
(7) Soweit die Forderungen von IP CCTV gefährdet
sind, insbesondere bei Liquidation und Konkurse Dritter ist der
Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt
sowie die Sicherungsabtretung gegenüber seinen
Käufern offenzulegen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an IP CCTV
zu veranlassen. Gleichzeitig hat er
unverzüglich IP CCTV zu informieren und die für die
Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware in ordnungsgemässen
Zustand zu erhalten und die Vorbehaltsware
gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer,
Diebstahl und Wasser auf seine Kosten zu versichern. Die nach
Gefahrübergang auf den Käufer festgestellten oder
verursachten Schäden an der Vorbehaltsware sind IP
CCTV unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Käufer tritt hiermit
seine Entschädigungsansprüche gegen
Versicherungsunternehmen oder sonstigen
Ersatzverpflichteten in Höhe des Fakturenwertes der Ware an IP CCTV
ab. IP CCTV nimmt die Abtretung an.
7. Rücksendungen:
Rücksendungen werden nur auf Grund einer
vorausgehender Vereinbarung angenommen. Nicht katalogmässige und /
oder originalverpackte, nach besonderen
Angaben gelieferte, wenig oder nicht mehr gangbare,
unvollständige, sowie Waren in nicht mehr einwandfreiem Zustand
können nicht gutgeschrieben werden.
Entstehende Umtriebe werden bei Gutschrift mit
mindestens 10% in Abzug gebracht, mindestens jedoch CHF 30.-.
Software und Festplatten können nicht gutgeschrieben
werden. Domekameras, Harddiskrekorder und andere
PC-basierende Waren kann bei der Gutschrift bis 50% in Abzug
gebracht werden, auch wenn
dessen Lieferung weniger als 180 Tage zurückliegt.
Nicht gutgeschrieben werden:
- Waren, dessen Lieferung mehr als 180 Tage zurück
liegt
- Waren, dessen Nettofakturabetrag unter CHF 25.-
liegt
- Installationskabel mit Längen unter 15m
- Versandkosten, Mindermengenzuschläge , Gebühren
und administrative Kosten jeglicher Art
- Sonderanfertigungen
8. Lieferfristen:
Lieferfristen beginnen erst nach definitiver
Klarstellung des Auftrages. Diese sind ohne ausdrückliche,
schriftliche Vereinbarung immer nur approximativ. Unvorhergesehene
Ereignisse, die ausserhalb unseres Willens liegen,
wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung, Streik in
der eigenen Firma, wie bei
Lieferanten und Unterlieferanten, verspätete
Anlieferung von Material und Bestandteilen, verlängern unsere
Lieferfristen dementsprechend. Desgleichen sind wir
berechtigt, unsere Liefertermine in dem Masse zu
verlängern, als unsere Lieferanten dies uns gegenüber tun. Bei
Lieferungsverzug ist die Stellung von Schadenersatzansprüchen
uns gegenüber ausgeschlossen. Ebensowenig gibt eine
allfällige Überschreitung der Lieferfrist dem Besteller das Recht,
vom Geschäft zurückzutreten
oder den Auftrag zu annullieren.
9. Garantie / Gewährleistung:
(1) Auf den von uns gelieferten Waren übernehmen
wir, ab Versanddatum für die Dauer von 12 Monaten eine
Materialgarantie, sofern nichts anderes vereinbart.
Innerhalb dieser Garantiezeit ersetzen wir defekte
Teile, die nachweisbar nicht durch äussere Einwirkungen oder
Falschmanipulationen zu Schaden gekommen
sind, kostenlos. Entstandene Aufwände jeglicher Art,
wie z.B. Arbeitsstunden zur Ersetzung von Waren während der
Garantiezeit, werden nicht von der IP CCTV
übernommen. Weitergehende Haftung, wie auch
Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung wird
wegbedungen. Für alle Ware die nicht aus unser
eigener Fabrikation stammen, gelten die jeweiligen
Qualitäts- und Gewährleistungsgarantien der betreffenden Hersteller.
Gewährleistungsansprüche auf Installationen
können nur erhoben werden, sofern diese durch uns
ausgeführt wurden.
(2) Kann der Mangel nicht innerhalb einer
angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen
anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Von einem Fehlschlagen
der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn:
- IP CCTV hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung
oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte
Erfolg erzielt wurde,
- die Nachbesserung oder Ersatzlieferung seitens des
Käufers ermöglicht wurde,
- die Nachbesserung von IP CCTV verweigert oder
unzumutbar verzögert wird,
- begründete Zweifel hinsichtlich der
Erfolgsaussichten bestehen oder eine Unzumutbarkeit aus sonstigen
Gründen vorliegt.
(3) IP CCTV kann die Nacherfüllung verweigern,
soweit der Käufer nicht eine Zahlung geleistet hat, die dem Wert der
mangelhaften Ware entspricht.
(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit
Lieferung der Kaufsache. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde
den Liefergegenstand fehlerhaft
handhabt, Bedienungsanweisungen missachtet, von IP
CCTV nicht zugelassene Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet
oder von IP CCTV nicht autorisierte
Eingriffe vornimmt.
(5) Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen
sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IP CCTV
zulässig und durch konkrete Bezugnahme
auf die jeweilige Rechnung von IP CCTV und die
Mängelrüge zu kennzeichnen.
(6) Sollte nach Prüfung des retournierten Artikels
kein Mangel festgestellt werden und somit eine ungerechtfertigte
Einsendung gegeben sein, erhebt IP CCTV
eine Überprüfungspauschale in Höhe von CHF 40,–
zzgl. MWST.
(7) Erklärungen, Ratschläge, Empfehlungen und
Vereinbarungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und
sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über
entsprechende Unterlagen (Prospekte, Preislisten
usw.) hinausgehen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer
schriftlichen Bestätigung.
10. Nichtgewerbliche Kunden:
Alle von uns vertriebenen Waren, sind jeweils nur
für den angegebenen Zweck geeignet und dürfen aus Sicherheitsgründen
nicht zu anderen als den angegebenen
eingesetzt werden. Wenn am Bestimmungszweck der Ware
Zweifel bestehen, muss dieser bei der IP CCTV GmbH geklärt werden.
11. Recht:
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich
auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Dachsen. Wir behalten uns vor, ohne schriftliche
Mitteilung Typen und Preise zu ändern sowie
Fabrikate zu wechseln.
IP CCTV GmbH
Marthalerstrasse 5
8447 Dachsen
Tel. ++41 (0)52 659 62 22
Fax ++41 (0)52 659 62 27
Mail:
info@ipcctv.ch
Website:
http://www.ipcctv.ch
Einverständniserklärung
Hiermit bestätige ich, die oben stehenden
„Allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen“ der IP CCTV GmbH
gelesen zu haben und erkläre mich damit einverstanden.
Ort,
Datum
Unterschrift, Firmenstempel
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